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Großes Dekret zur Sicherung der kritischen Infrastruktur
#1

 
PRÄSIDENT DER SOWJETFÖDERATION ANDRO

Großes Dekret zur Sicherung der kritischen Infrastruktur der Sowjetföderation Andro
Im Namen des Schutzes des Staates und der unantastbaren Souveränität der Volkswirtschaft


In Anerkennung der essenziellen strategischen Relevanz und Unverzichtbarkeit der kritischen Infrastruktur für die langfristige Stabilität und Sicherheit unseres sozialistischen Staates erlasse ich folgendes Dekret:

Artikel 1: Definition der kritischen Infrastruktur

Die kritische Infrastruktur umfasst sämtliche physischen und digitalen Systeme, Einrichtungen und Netzwerke, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Versorgung, die nationale Verteidigungsfähigkeit, die innere Sicherheit sowie die wirtschaftliche und technologische Resilienz der Sowjetföderation Andro unverzichtbar sind. Dazu zählen insbesondere die Energie- und Wasserversorgung, Transport- und Kommunikationsinfrastrukturen, IT- und Datennetzwerke, industrielle Produktionsstätten mit strategischer Bedeutung sowie sämtliche militärisch relevanten Einrichtungen. Die integrale Bedeutung dieser Infrastruktur für die Funktionsfähigkeit des Staates erfordert eine uneingeschränkte staatliche Schutzverpflichtung. Darüber hinaus erstreckt sich die kritische Infrastruktur auf Einrichtungen des Gesundheitswesens, Finanzinstitutionen, landwirtschaftliche Produktionszentren sowie Forschungs- und Entwicklungsstätten, deren Funktionsfähigkeit für die gesellschaftliche Stabilität unerlässlich ist.

Artikel 2: Regulierung von Beteiligungen ausländischer Investoren

Zum Schutz der nationalen Souveränität und strategischen Handlungsfähigkeit der Sowjetföderation Andro ist die vollständige Übertragung oder der Verkauf von Mehrheitsanteilen an kritischen Infrastrukturen an ausländische Investoren untersagt. Minderheitsbeteiligungen sind lediglich unter der Bedingung zulässig, dass sie keinerlei operative Kontrolle oder strategisch wesentlichen Einfluss auf Managemententscheidungen ausüben können. Die Bewertung, ob eine Anlage oder ein Unternehmen als kritisch im Sinne dieses Dekrets einzustufen ist, erfolgt nach Maßgabe einer durch das zuständige Ministerium erlassenen Verordnung, die Größe, Wert und sicherheitspolitische Relevanz als Bewertungskriterien heranzieht. In besonderen Fällen, bei denen eine wirtschaftliche Notwendigkeit nachgewiesen wird, kann eine Beteiligung ausländischer Investoren unter strengen Auflagen gestattet werden, sofern sichergestellt ist, dass eine nationale Mehrheit der Anteile jederzeit gewahrt bleibt und eine staatliche Kontrollinstanz eingerichtet wird.

Artikel 3: Sicherheitsanforderungen für Betreiber kritischer Infrastruktur

Betreiber von Anlagen, die als kritische Infrastruktur klassifiziert sind, sind verpflichtet, umfangreiche Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebssicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber externen sowie internen Bedrohungen zu implementieren. Dies umfasst den Einsatz modernster Sicherheits- und Überwachungstechnologien, regelmäßige Risikoevaluierungen, die Erstellung und kontinuierliche Anpassung von Notfall- und Resilienzstrategien sowie die verpflichtende Schulung und Zertifizierung des Betriebspersonals. Ferner wird eine enge Zusammenarbeit mit staatlichen Sicherheitsorganen gefordert, um proaktive Bedrohungsanalysen sowie effektive Reaktionsmechanismen sicherzustellen. Betreiber sind außerdem dazu verpflichtet, Cyberabwehrmaßnahmen zu implementieren, um systemische Schwachstellen zu minimieren und gezielte Angriffe auf kritische Infrastrukturen zu verhindern. Zusätzlich wird die Nutzung künstlicher Intelligenz zur Überwachung, Früherkennung und Abwehr potenzieller Bedrohungen vorgeschrieben, um eine kontinuierliche Anpassung an die sich verändernde Bedrohungslage zu gewährleisten.

Artikel 4: Zuständigkeit und regulatorische Kontrolle

Das Ministerium für Verteidigung der Sowjetföderation Andro wird mit der umfassenden Kontrolle und Überwachung der Einhaltung dieses Dekrets betraut. Es erhält weitreichende Befugnisse zur Durchführung unangekündigter Inspektionen, zur Anordnung verpflichtender Schutzmaßnahmen sowie zur Durchsetzung administrativer und strafrechtlicher Sanktionen bei Verstößen. Jede Form der Missachtung der in diesem Dekret festgelegten Vorschriften wird als schwere Bedrohung der nationalen Sicherheit eingestuft und mit entschiedenen Maßnahmen geahndet. Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, dem Ministerium jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf sicherheitsrelevante Informationen zu gewähren. Zusätzlich wird ein zentrales Register für kritische Infrastrukturen eingerichtet, das regelmäßigen Prüfungen und Aktualisierungen unterliegt. Das Ministerium für Verteidigung arbeitet hierbei eng mit anderen staatlichen Behörden zusammen, um eine kohärente Sicherheitsstrategie zu gewährleisten und eine langfristige Absicherung der kritischen Infrastruktur sicherzustellen.

Artikel 5: Inkrafttreten und Weiterentwicklung

Dieses Dekret tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt sämtliche vorherigen Bestimmungen bezüglich des Schutzes kritischer Infrastrukturen. Es unterliegt einer kontinuierlichen Evaluierung und Anpassung, um den sich wandelnden geopolitischen, technologischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen in vollem Umfang Rechnung zu tragen. Die fortlaufende Optimierung der gesetzlichen und operativen Rahmenbedingungen gewährleistet die langfristige Sicherheit und strategische Handlungsfähigkeit der Sowjetföderation Andro. Um eine lückenlose Kontrolle und Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, wird eine ständige Kommission zur Überprüfung und Modernisierung der Sicherheitsstrategien eingesetzt, deren Erkenntnisse jährlich dem Obersten Sowjet vorgelegt werden. Das Ministerium für Verteidigung ist angehalten, regelmäßig Fortschrittsberichte zur Resilienz kritischer Infrastrukturen zu erstellen und neue Bedrohungsszenarien in die nationale Sicherheitsstrategie zu integrieren.

Gegeben in der Hauptstadt Koskow, am [Datum einsetzen], unter dem Banner des Sozialismus und im Namen der unbesiegbaren Sowjetföderation Andro.
 
PRÄSIDENT DER SOWJETFÖDERATION ANDRO

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