Vor 3 Stunden
GEHEIM
Androisches Oberkommando
Datum: 21. Dezember 12025
An: Kommandant Marinebasis „Остров Защитник“ / Kommandant Luftverteidigungsverband „Остров Защитник“Betreff: Herstellung der Gefechtsbereitschaft
Auf Befehl des Androischen Oberkommandos sind die auf Остров Защитник stationierten Einheiten unverzüglich in erhöhte Gefechtsbereitschaft zu versetzen. Der Befehl gilt für die Marinebasis und die Luftverteidigungsverbände gleichermaßen.
- Auftrag
a. Stellen Sie die Gefechtsbereitschaft aller eingesetzten Kräfte, Systeme und Führungsstellen her und halten Sie diese aufrecht, bis eine Gegenanweisung erfolgt.
b. Priorität haben: Schutz des Luftraums und der Seegebiete in der unmittelbaren Verantwortungszone, Sicherstellung der Führungs- und Kommunikationsfähigkeit sowie Wahrung der Einsatzfähigkeit der eigenen Kräfte.
- Maßnahmen (allgemein)
a. Besetzung der Führungs- und Lagezentren sowie Sicherstellung lückenloser Kommunikationswege.
b. Überprüfung und Sicherstellung der Einsatzbereitschaft von Personal, Fahrzeugen, Schiffen, Luftfahrzeugen und kritischen Systemen.
c. Erhöhung der Überwachungs- und Erkundungsmaßnahmen; erhöhte Bereitschaft von Patrouillen und Seeraumüberwachung.
d. Organisation logistischer Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit.
e. Gewährleistung der inneren Sicherheit der Standorte und Schutz kritischer Infrastruktur.
- Regeln für den Waffengebrauch
Jegliche Schusswaffen- oder Waffensystemnutzung ist nur im Rahmen bestehender Rechts- und Einsatzvorschriften und ausschließlich zur Selbstverteidigung oder nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Oberkommandos zulässig. Eigenmächtige offensive Maßnahmen sind untersagt.
- Berichtswesen
a. Bestätigung der Befehlsannahme ist unverzüglich an das Oberkommando zu übermitteln.
b. Senden Sie einen initialen Lage- und Bereitschaftsbericht in zusammengefasster Form; berichten Sie fortlaufend über signifikante Änderungen.
c. Alle Meldungen sind so zu kennzeichnen, dass sie unverzüglich im Führungsstabe ausgewertet werden können.
- Befugnisse und Verantwortung
Die Kommandanten sind berechtigt, im Rahmen vorhandener Ressourcen notwendige organisatorische Anpassungen vorzunehmen, um die Gefechtsbereitschaft sicherzustellen. Die Verantwortung für ordnungsgemäße Umsetzung und Meldung liegt beim jeweiligen Kommandanten.
Für das Oberkommando,
Marschall Raschnikowa

