Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

[Völkerrecht|Grundlagenvertrag] Volksrepublik Molillo
#1

Grundlagenvertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und Solidarität zwischen
der Volksrepublik Molillo
und
der Sovietföderation Andro


Präambel:
Die Volksrepublik Molillo und die Sovietföderation Andro, geeint durch die Ideale des Sozialismus und des proletarischen Internationalismus, schließen diesen Vertrag, um ihre Freundschaft, Solidarität und Zusammenarbeit dauerhaft zu festigen.
Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Befreiung der Arbeiterklasse und der Aufbau einer klassenlosen Gesellschaft gemeinsame Ziele sind, die nur durch gegenseitige Unterstützung und den Kampf gegen imperialistische Kräfte erreicht werden können.

Artikel 1: Grundsätze der Beziehungen

 
  1. Die Volksrepublik Molillo und die Sovietföderation Andro verpflichten sich, ihre Beziehungen auf die Prinzipien der Gleichheit, gegenseitigen Unterstützung, Souveränität und sozialistischen Brüderlichkeit zu gründen.
  2. Beide Parteien erkennen die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Organisationen als Grundpfeiler ihrer Gesellschaften an.

Artikel 2: Politische Zusammenarbeit

 
  1. Die Vertragsparteien unterstützen sich gegenseitig in internationalen Foren und Organisationen, um die Ideale des Sozialismus und der antiimperialistischen Solidarität zu fördern.
  2. Beide Staaten verpflichten sich, ihre Volksbewegungen und Organisationen durch ideologischen Austausch, Schulungen und den Aufbau gemeinsamer Bildungsprogramme zu stärken.

Artikel 3: Wirtschaftliche Zusammenarbeit

 
  1. Molillo und Andro verpflichten sich, ihre ökonomischen Ressourcen und Produktionsmittel gemeinsam zu planen und für das Wohlergehen ihrer Völker einzusetzen.
  2. Die Vertragsparteien fördern den Austausch von Gütern, Technologien und Dienstleistungen, die dem sozialistischen Aufbau dienen.
  3. Besondere Priorität wird der Entwicklung gemeinsamer Infrastrukturprojekte wie Energiegewinnung, Verkehr und landwirtschaftlicher Modernisierung eingeräumt.

Artikel 4: Militärische Zusammenarbeit

 
  1. Beide Staaten verpflichten sich zur gegenseitigen Unterstützung in Fragen der Verteidigung und Sicherheit, um ihre sozialistischen Errungenschaften gegen Bedrohungen von außen zu schützen.
  2. Die Vertragsparteien arbeiten bei der Ausbildung von Streitkräften und der Weiterentwicklung von Verteidigungstechnologien zusammen.

Artikel 5: Kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit

 
  1. Molillo und Andro fördern den kulturellen Austausch, um das Verständnis und die Solidarität zwischen ihren Völkern zu vertiefen.
  2. Der Aufbau gemeinsamer wissenschaftlicher Forschungszentren und Bildungsinstitutionen wird unterstützt, um den sozialistischen Fortschritt zu stärken.

Artikel 6: Streitbeilegung und Mechanismen der Zusammenarbeit

 
  1. Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Vertrags werden ausschließlich durch Verhandlungen und im Geiste des proletarischen Internationalismus gelöst.
  2. Zur Überwachung und Koordination der Zusammenarbeit wird ein Gemeinsamer Ausschuss für Sozialistische Zusammenarbeit eingerichtet, der jährlich tagt.

Artikel 7: Dauer und Kündigung

 
  1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat eine unbegrenzte Laufzeit.
  2. Eine Kündigung des Vertrags ist mit einer Frist von 24 Monaten möglich, vorausgesetzt, dass die Gründe dafür im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses geprüft und bewertet wurden.



Unterzeichnet am: 15.11.2020
Ort: Koskow
Für die Volksrepublik Molillo:
Mokanda Dzulu
(Präsident der Volksrepublik Molillo)
Für die Sovietföderation Andro:
Denis Iwanowitsch Burmakin
(Präsident der Sovietföderation Andro)
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste