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Dekret zur Vernetzung mit dem Staatsnetzwerk
#1

Aus dem MiniSicher geht folgender Antragstext zur Befassung ein.
 
PRÄSIDENT DER SOWJETFÖDERATION ANDRO
Dekret zur Vernetzung aller Unternehmen mit dem Staatsnetzwerk
Gemäß den geltenden Gesetzen der Sowjetföderation Andro und in Übereinstimmung mit den Zielen zur weiteren Digitalisierung und Vernetzung unserer kommunistischen Volkswirtschaft erlasse ich folgendes Dekret:
 
Artikel 1 – Anschluss an das Staatsnetzwerk
Jedes Unternehmen, das in der Sowjetföderation Andro tätig ist und über eine oder mehrere Filialen oder Liegenschaften verfügt, ist verpflichtet, bis spätestens zum 1. Juni des Jahres 12025 jede Liegenschaft mit einer Verbindung zum Staatsnetzwerk auszustatten. Der notwendige technische Ausbau wird durch den Staat organisiert, jedoch sind die anfallenden Kosten von den Unternehmen zu tragen.
 
Artikel 2 – Mindestanforderungen an die Übertragungsrate
Zum 1. Juni 12025 muss jede an das Staatsnetzwerk angeschlossene Liegenschaft eine Mindestübertragungsrate von 12,5 kBd pro Sekunde gewährleisten. Ab dem 1. Juni 12026 erhöht sich die vorgeschriebene Übertragungsrate auf mindestens 2,5 MBd pro Sekunde. Sollte ein Unternehmen diese technischen Anforderungen nicht erfüllen, wird eine angemessene Frist zur Nachrüstung gewährt. Bei Nichteinhaltung nach Fristablauf kann der Staat Maßnahmen ergreifen, die bis zur treuhänderischen Verwaltung des Unternehmens reichen.
 
Artikel 3 – Sonderregelungen und Ausnahmen
Unternehmen, die nachweislich auf unvorhersehbare technische oder infrastrukturelle Hindernisse stoßen, können bis zum 1. Februar 12025 eine befristete Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese Genehmigungen sind zeitlich begrenzt und werden von den zuständigen Behörden regelmäßig überprüft. Nach Ablauf der Frist müssen die Unternehmen jedoch die Mindestanforderungen vollständig erfüllen.
 
Artikel 4 – Sanktionen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die den Anforderungen dieses Dekrets nicht nachkommen, werden nach Ablauf der Nachfrist mit Geldstrafen belegt. Bei weiterer Missachtung kann der Staat die treuhänderische Verwaltung des Unternehmens übernehmen, bis die vorgegebenen technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
 
Artikel 5 – Zuständigkeit der Behörden
Die zuständigen staatlichen Behörden sind verpflichtet, den Ausbau des Staatsnetzwerks zu überwachen und sicherzustellen, dass alle technischen Standards eingehalten werden. Sie haben außerdem das Recht, neue technische Vorgaben zu erlassen, die der weiteren Entwicklung der nationalen Infrastruktur dienen.
 
Inkrafttreten und Vollzug
Dieses Dekret tritt mit dem heutigen Tag, dem 15. November 12024, in Kraft. Es wird unter dem Siegel der Sowjetföderation Andro und der Unterschrift des Präsidenten vollzogen.
 
Gegeben in der Hauptstadt Koskow, am 15. November 12024 der Sowjetföderation Andro.
PRÄSIDENT DER SOWJETFÖDERATION ANDRO
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