Vor 2 Stunden
Dekret Nr. 17/12025 des Obersten Sowjets der Sowjetföderation Andro
vom 12. August 12025
Betreff: Festlegung des Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 12025
vom 12. August 12025
Betreff: Festlegung des Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 12025
Präambel
Es beschließt der Ministerrat im Interesse der beschleunigten Umsetzung nationaler Schlüsselprojekte folgenden Nachtragshaushalt für das Jahr 12025.
Es beschließt der Ministerrat im Interesse der beschleunigten Umsetzung nationaler Schlüsselprojekte folgenden Nachtragshaushalt für das Jahr 12025.
Artikel 1 – Gesamtvolumen und Finanzierung
(1) Das Gesamtvolumen des Nachtragshaushaltes beträgt 7.350 Milliarden ₽.
(2) Die Finanzierung erfolgt wie folgt:
- 4.900 Milliarden ₽ aus dem Rohstoff-Sonderfonds der Föderation
- 2.450 Milliarden ₽ durch die einmalige Emission von Infrastruktur-Anleihen der Staatsbank Andro
Artikel 2 – Zweckgebundene Ausgaben
Die Mittel werden wie folgt auf die Ministerien verteilt und zweckgebunden eingesetzt:
Ministerium | Betrag (Mrd. ₽) | Zweck |
---|---|---|
Ministerium für Verteidigung | 1.330 | Vorziehen der Schiffsbauten, Bestellung strategischer Bomber, Beschleunigung des Baus nuklearbetriebener U-Boote |
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten | 140 | Ausbau diplomatischer Vertretungen |
Ministerium für Staatssicherheit | 525 | Aufbau neuer Cyberabwehrzentren, Modernisierung von Signalsatelliten |
Ministerium für Inneres | 420 | Verstärkung der Grenzinfrastruktur, Ausbildung von Sicherheitskräften |
Ministerium für Industrie und Bergbau | 2.275 | Serienanlauf der Kernkraftwerksfertigung, Ausbau der Förderung Seltener Erden |
Ministerium für Kultus, Weltraum und Soziales | 2.660 | Bau neuer Universitäten, Start des Weltraumträgerprogramms 12030+, Lohnanpassungen im Sozialsektor |
Artikel 3 – Vollzug und Kontrolle
(1) Die Ministerien haben dem Ministerrat vierteljährlich Bericht über den Stand der Mittelverwendung zu erstatten.
(2) Der Oberste Rechnungshof überwacht die zweckgemäße und effiziente Verwendung der bereitgestellten Mittel.
(3) Korruptions- oder Missbrauchsfälle sind umgehend an das Staatssicherheitskomitee zu melden.
Artikel 4 – Inkrafttreten
Dieses Dekret tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Die Mittel stehen ab dem 15. August 12025 zur Verfügung.
Urkunds der Unterschrift des Präsidenten
unter dem Siegel der Sowjetföderation
Объявлено і҃в҃. Август 12025 года о воплощении человека
gezeichnet in Koskow, Kreml.
unter dem Siegel der Sowjetföderation
Объявлено і҃в҃. Август 12025 года о воплощении человека
gezeichnet in Koskow, Kreml.