Androische Föderation
[Völkerrecht|Geheimverträge] Volksrepublik Molillo - Druckversion

+- Androische Föderation (https://andro.mnprojekte.net/forum)
+-- Forum: Die hohe Politik (https://andro.mnprojekte.net/forum/forumdisplay.php?fid=18)
+--- Forum: Der Kreml (https://andro.mnprojekte.net/forum/forumdisplay.php?fid=20)
+---- Forum: Staatsarchiv (https://andro.mnprojekte.net/forum/forumdisplay.php?fid=38)
+----- Forum: Staatsanzeiger (https://andro.mnprojekte.net/forum/forumdisplay.php?fid=23)
+----- Thema: [Völkerrecht|Geheimverträge] Volksrepublik Molillo (/showthread.php?tid=79)



[Völkerrecht|Geheimverträge] Volksrepublik Molillo - Informationsdienst - 05.12.12024

Geheimvertrag über die Nutzung einer militärischen Einrichtung zwischen
der Volksrepublik Molillo
und
der Sovietföderation Andro


Präambel:
Die Volksrepublik Molillo und die Sovietföderation Andro, geleitet von den Idealen der sozialistischen Solidarität und dem Ziel, ihre Verteidigungs- und Sicherheitskapazitäten gemeinsam zu stärken, schließen diesen geheimen Vertrag.
Dieser Vertrag regelt die Nutzung einer militärischen Einrichtung der Volksrepublik Molillo durch die Sovietföderation Andro zu Aufklärungszwecken sowie die Gegenleistung in Form eines privilegierten Zugangs zum Satellitenkommunikationssystem Andros.

Artikel 1: Gegenstand des Vertrags

 
  1. Die Volksrepublik Molillo gestattet der Sovietföderation Andro die Nutzung der militärischen Einrichtung "Espaguete Basis" für folgende Zwecke:
    • Betrieb von Aufklärungssystemen (Radar, Kommunikationsüberwachung, Satellitensteuerung).
    • Stationierung von technischem Personal und Ausrüstung zur Datenanalyse.
    • Durchführung gemeinsamer Trainingsmissionen im Bereich Aufklärung.
  2. Im Gegenzug gewährt die Sovietföderation Andro der Volksrepublik Molillo privilegierten Zugang zu ihrem Satellitenkommunikationssystem, einschließlich:
    • Sicherer Kommunikationskanäle für die Regierung und das Militär Molillos.
    • Unterstützung bei der Nutzung satellitengestützter Infrastruktur (z. B. für Navigation, Landwirtschaft und Verteidigung).

Artikel 2: Rechte und Pflichten der Sovietföderation Andro 
 
  1. Technische Ausstattung:
    • Andro installiert und betreibt modernste Aufklärungstechnologie in der Einrichtung.
  2. Satellitenzugang:
    • Molillo erhält dedizierte Zugänge zu Kommunikationssatelliten Andros, einschließlich einer priorisierten Nutzung für Notfälle und strategische Zwecke.
    • Andro stellt technisches Personal zur Schulung und Unterstützung Molillos im Umgang mit der Satelliteninfrastruktur bereit.
  3. Geheimhaltung:
    • Die Nutzung der Einrichtung und der Satellitendienste erfolgt unter strenger Geheimhaltung.

Artikel 3: Rechte und Pflichten der Volksrepublik Molillo

 
  1. Zugangsgewährung:
    • Molillo gestattet Andro die uneingeschränkte Nutzung der Einrichtung für die im Vertrag festgelegten Zwecke.
  2. Sicherheit und Infrastruktur:
    • Molillo stellt die notwendige Infrastruktur und Sicherheitsmaßnahmen bereit, um den Betrieb der Einrichtung zu gewährleisten.
  3. Geheimhaltung:
    • Molillo verpflichtet sich, keine Informationen über die Einrichtung oder die Satellitennutzung an Dritte weiterzugeben.

Artikel 4: Gemeinsame Nutzung von Erkenntnissen und Technologien

 
  1. Beide Vertragsparteien teilen Erkenntnisse, die durch die Nutzung der Einrichtung gewonnen werden, gleichberechtigt und auf Grundlage des gegenseitigen Einvernehmens.
  2. Molillo erhält Zugang zu androsovietischer Technologie, die für die Nutzung des Satellitenkommunikationssystems erforderlich ist.

Artikel 5: Finanzierung und Logistik

 
  1. Die Sovietföderation Andro trägt die Kosten für die technische Ausstattung der Einrichtung sowie für die Bereitstellung der Satellitendienste.
  2. Molillo stellt die notwendigen Ressourcen vor Ort zur Verfügung, darunter Land, Infrastruktur und logistische Unterstützung.

Artikel 6: Dauer und Kündigung

 
  1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat eine Laufzeit von 10 Jahren, mit der Möglichkeit der Verlängerung im gegenseitigen Einvernehmen.
  2. Eine vorzeitige Kündigung ist mit einer Frist von 12 Monaten möglich, vorausgesetzt, dass die strategischen Interessen beider Parteien gewahrt bleiben.

Artikel 7: Sicherheits- und Geheimhaltungsmaßnahmen

 
  1. Beide Parteien verpflichten sich, die Existenz und Inhalte dieses Vertrags streng geheim zu halten.
  2. Verletzungen der Geheimhaltungspflichten werden als Verrat behandelt und führen zu schwerwiegenden Konsequenzen gemäß den Gesetzen der jeweiligen Vertragsparteien.



Unterzeichnet am: 24.03.2021
Ort: Espaguete Basis
Für die Volksrepublik Molillo:
Mokanda Dzulu
(Präsident der Volksrepublik Molillo)
Für die Sovietföderation Andro:
Denis Iwanowitsch Burmakin
(Präsident der Sovietföderation Andro)